
Montageeinsätze Covid-19
INFORMATIONEN ZU MONTAGE- UND SERVICEEINSÄTZEN UNTER COVID-19-BEDINGUNGEN
Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf Covid-19 sind Montage- und Serviceeinsätze nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
Daher sind wir bestrebt, Einsätze über Teleservice durchzuführen oder zu verschieben, wo die Möglichkeiten bestehen.
Anbei ein Überblick über Maßnahmen und Vorgaben, die unsere Einsätze derzeit wesentlich zeit- und ressourcenintensiver machen.
Natürlich werden wir uns bemühen, Sie im Rahmen der Notwenigkeit auch vor Ort zu unterstützen. Derzeit gelten folgende Bedingungen für Reisetätigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
IMA SCHELLING DEUTSCHLAND
EINREISEBESTIMMUNGEN
Für Rückreisen aus Risikogebieten (laut RKI) gilt in allen Bundesländer folgendes:
- Vor der Einreise muss eine digitale Einreiseanmeldung erfolgen: www.einreiseanmeldung.de; Die Bestätigung der erfolgreichen digitalen Einreiseanmeldung ist bei der Einreise mitzuführen.
- Ein negatives Testergebnis (maximal 48 Stunden bei Antigen-Test oder 72 Stunden bei PCR-Test) ist bei der Einreise mitzuführen, aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen.
- Kann innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise kein Test durchgeführt werden, ist dieser innerhalb von 24 Stunden nach Einreise nachzuholen. Der Einreisende muss sich dann bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses in Absonderung begeben.
Rückreise aus Hochinzidenzgebiete:
- Vor der Einreise muss eine digitale Einreiseanmeldung erfolgen: www.einreiseanmeldung.de; Die Bestätigung der erfolgreichen digitalen Einreiseanmeldung ist bei der Einreise mitzuführen.
- Ein negatives Testergebnis nicht älter als 48 Stunden bei Antigen-Test oder 72 Stunden bei PCR-Test, ist bei der Einreise mitzuführen.
- Es gilt eine 10 tägige Quarantänepflicht ab dem Tag der Einreise.Eine Verkürzung der Quarantäne durch eine Zweit-Testung (Freitestung) ist möglich.
Die Testung darf gerechnet ab dem Tag der Einreise am fünften Tag erfolgen. Beim Erhalt des negativen Testergebnisses gilt die Quarantäne als aufgehoben.
Das negative Testergebnis ist umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen.
Rückreise aus Virusvariantengebiet:
- Vor der Einreise muss eine digitale Einreiseanmeldung erfolgen: www.einreiseanmeldung.de; Die Bestätigung der erfolgreichen digitalen Einreiseanmeldung ist bei der Einreise mitzuführen.
- Ein negatives Testergebnis nicht älter als 24 Stunden bei Antigen-Test oder 72 Stunden bei PCR-Test ist bei der Einreise mitzuführen.
- Es gilt eine 14 tägige Quarantänepflicht ab dem Tag der Einreise. Eine Verkürzung der Quarantäne ist durch eine Zweit-Testung (Freitestung) nicht möglich.
Ausnahmen: Die Absonderung gilt nicht für Personen, die sich weniger als 5 Tage aus zwingend notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen Gründen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und über ein negatives Testergebnis verfügen. (Gilt nicht für die Rückkehr aus Virusvariantengebieten, bei einem Aufenthalt in den letzten 10 Tagen).
HINWEIS: Ein Impf- und Genesenennachweis kann einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Quarantäne befreien, dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.
QUELLEN
Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinrVo) Bundesministerium für Gesundheit
UNSER UMGANG MIT DIESER REGELUNG
Da sich alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Rückreise aus ausgewiesenen Risikogebieten testen lassen und sich bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses in Absonderung begeben müssen, kommt es zu einem Arbeitsausfall.
AKTUELLE RISIKOGEBIETE
STATUS UNSERER REGION
Nordrhein-Westfalen / Kreis Minden-Lübbecke
Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes
IMA SCHELLING AUSTRIA
EINREISEBESTIMMUNGEN
In Österreich gilt momentan die 3-G-Regelung, d.h. zur Einreise reicht es aus, getestet, geimpft oder genesen zu sein.
QUELLEN
COVID-19-Einreiseverordnung Austria
UNSER UMGANG MIT DIESER REGELUNG
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen keine Testung oder Quarantäne bei Einreise absolvieren, sofern Sie in den benannten Ländern waren für die diese Ausnahmen gelten. (siehe "Informationen der WKO")
Trotzdem unterziehen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Reiserückkehr einem Schnelltest. Dieser hat jedoch keinen offiziellen Charakter, sondern dient lediglich unserer und Ihrer Sicherheit.
AKTUELLE RISIKOGEBIETE
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten Austria
STATUS UNSERER REGION
Vorarlberg / Bregenz / Schwarzach